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Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 (RRB-Nr. 231/2014) der Finanzdirektion den Auftrag erteilt, eine revidierte Informatiksicherheitsverordnung (Vernehmlassungsvorlage) vorzubereiten und Antrag zu stellen. In der Arbeitsgruppe waren Fachleute aus Gemeinden, Spitälern, Universität und Fachhochschulen, Gerichten, des Datenschutzbeauftragten, der Finanzkontrolle und dem KITT vertreten.
Diese Arbeitsgruppe hat die Informationssicherheitsverordnung komplett überarbeitet. Kernpunkte der neuen Informationssicherheitsverordnung sind die Regelung des Risikomanagements, der Organisation sowie unter Besondere Bestimmungen die Regelung für Benutzer, die Klassierung und Sicherheit von Informationen, geschäftliche und private Informationen, die Sicherheit bei der Informationsverwaltung in der ruhenden Ablage, Sicherheitsverfahren bei der Projektarbeit, Datenaustausch und Datentransport sowie die Auslagerung der Informationsbearbeitung.