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Der Kanton Zürich führt gemäss § 10 Abs. 1 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 einen Lehrmittelverlag in Form einer unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Mit der vorgesehenen Umwandlung des Lehrmittelverlags in eine Aktiengesellschaft im öffentlichen Besitz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Lehrmittelverlag sich in einem stark verändernden Lehrmittelmarkt erfolgreich entwickeln kann.
Mit Beschluss vom 26. März 2014 hat der Regierungsrat die Bildungsdirektion ermächtigt, zum Entwurf des Gesetzes über den Lehrmittelverlag und zum Entwurf der Statuten für den Lehrmittelverlag ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der vorliegende Gesetzesentwurf gewährleistet, dass der Lehrmittelverlag seine öffentlichen Aufgaben für die Volksschule und weitere Bereiche des Bildungswesens auch künftig erfüllen wird.