Concluse
25. aprile 2013 - 31. luglio 2013

Änderung der Regelung der Berufsvorbereitungsjahre

Gemäss § 7 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) hat der Bildungsrat für die Berufsvorbereitungsjahre die Zulassungsvoraussetzungen, die Anforderungen an die Lehrpersonen, die Abschlussbeurteilung und die Qualitätsentwicklung und -sicherung zu regeln. Die Berufsvorbereitungsjahre sind zurzeit übergangsrechtlich geregelt. Die Bestimmungen sind bis Ende Schuljahr 2012/2013 befristet.

Da die Gemeinden gemäss § 6 EG BBG ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsvorbereitungsjahren zur Verfügung zu stellen haben, mussten sie vor Inkrafttreten des EG BBG und der Verordnung zum EG BBG für das Schuljahr 2009/2010 planen und organisieren sowie Zulassungsentscheide fällen. Deshalb hatte der Regierungsrat mit Beschluss vom 22. April 2009 eine vorab auf zwei Jahre befristete Verordnung über die Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 und 2010/2011 erlassen (ABl 2009, 637). Die Übergangsregelung wurde mit Beschluss vom 25. Mai 2011 (RRB Nr. 679/2011) bis Ende Schuljahr 2012/13 verlängert.