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Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, zur neuen Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG) eine Vernehmlassung durchzuführen. Das Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 sieht einen Wechsel des Finanzierungssystems für die Bundesbeiträge an die Kantone von einer aufwandorientierten zu einer leistungsorientierten Subventionierung vor. Staatsbeiträge sollen in der Regel in der Form von Pauschalen ausgerichtet werden.
Da in verschiedenen Bereichen (z.B. Weiterbildung) auf nationaler Ebene Abklärungen und Regelungsarbeiten im Gange sind, beschränkt sich die Verordnung auf die Regelung der Bereiche, die sich zwingend aus dem EG BBG ergeben. Es ist geplant, die Bestimmungen des EG BBG, welche die Finanzen betreffen, sowie die vorliegende Verordnung auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.