Concluse
31. marzo 2016 - 8. luglio 2016

Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU)

Der Kantonsrat überwies am 18. November 2013 eine Motion (KR-Nr. 103/2012) von Carmen Walker Späh, Cornelia Keller und Robert Brunner betreffend die „Nutzung des tiefen Untergrundes (Geothermie)" an den Regierungsrat. Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der die Nutzung des tiefen Untergrundes (Geothermie) regelt und damit Rechts- und Investitionssicherheit schaffen soll.

Der von der Baudirektion erarbeitete Vorentwurf erfasst grundsätzlich den gesamten Untergrund. Es werden dabei insbesondere die Nutzungen des Untergrundes gemäss dem Bergregal (v.a. Erdöl und Erdgas) sowie die Nutzung der tiefen Geothermie geregelt. Wenig intensive und räumlich eng beschränkte Nutzungen der Erdwärme sollen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen sein (Systeme zur Entnahme und zum Eintrag von Wärme, d.h. v.a. Erdwärmesonden, sowie Grundwassernutzungen jeweils bis 1000 Meter Tiefe).