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Dem wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnis nach Betreuungsangeboten trägt der Regierungsrat im Rahmen seiner Legislaturziele 2015-2019 Rechnung, indem die Einführung von Tagesschulen ermöglicht und gefördert und dabei neue Modelle geprüft werden sollen. Vor diesem Hintergrund soll im Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG; LS 412.100) eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Tagesschulen geschaffen werden.
Dadurch werden Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume für den Betrieb von Tagesschulen geklärt. Gleichzeitig sieht die Vernehmlassungsvorlage vor, die im Volksschulgesetz bereits bestehenden, sehr kurz gefassten Gesetzesbestimmungen zu den Tagesstrukturen zu verdeutlichen.