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Das Universitätsspital Zürich (USZ) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons. Die Grundzüge der Anstaltsorganisation sowie die Rollen und Aufgaben des Kantons als Eigentümer der Anstalt sowie der obersten Führungsorgane des USZ sind im Gesetz über das Universitätsspital (USZG) festgelegt. Dies stellt einerseits hohe Anforderungen an die unternehmerische Führung der Betriebe, setzt aber andererseits auch entsprechende Handlungsspielräume voraus.
Das heutige Immobilienmanagement für das Universitätsspital kann diese Handlungsspielräume nicht sicherstellen. Störend ist zudem, dass die gleichen Instanzen, die über den Umgang mit den Bauten eine ganz zentrale Produktionsressource des Spitals steuern, auch die Leistungsaufträge an das Spital erteilen. Dies steht im Widerspruch zu einer zeitgemässen Public Corporate Governance und einer klaren Rollentrennung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.