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Historisch bedingt bestehen im Kanton Thurgau heute rund 300 Kleinsiedlungen. Sie sind dispers über das gesamte Kantonsgebiet verteilt und gehören zum Thurgauer Erscheinungsbild. Diese Kleinsiedlungen sind nach den rechtskräftigen Zonenplänen und Baureglementen der Gemeinden oftmals einer Bauzone (Weiler- oder Dorfzone) zugewiesen.
Diese Zonenzuweisungen stellt der Bundesrat bereits seit längerer Zeit in Frage. Sie widersprächen mindestens teilweise dem Bundesrecht. Er beauftragte den Kanton Thurgau daher, die bestehenden Weiler/Kleinsiedlungen zonenrechtlich zu überprüfen und bei Bedarf für die erforderlichen Anpassungen zu sorgen.
In der Folge hat der Regierungsrat das Projekt «Überprüfung Kleinsiedlungen im Kanton Thurgau» lanciert. In einem breit abgestützten Prozess wurden Entwürfe für eine Richtplanänderung sowie für eine Anpassung der Verordnung des Regierungsrates zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe erarbeitet. Als flankierende Massnahme liegt zudem der Entwurf für ein Gesetz über Vereinbarungen zur Milderung persönlicher Folgen von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen vor. Die drei Entwürfe bilden ein Gesamtpaket zur Bereinigung der raumplanungsrechtlichen Situation der Kleinsiedlungen im Kanton Thurgau.